Eine Modernisierung oder Renovierung des Badezimmers kann schnell ins Geld gehen. Doch viele Haus- und Wohnungsbesitzer wissen nicht, dass sie die Kosten für eine Badsanierung, Badezimmerrenovierung oder Modernisierung teilweise von der Steuer absetzen können. Ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten – in beiden Fällen gibt es steuerliche Vorteile, die Ihnen helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie Ihre Badezimmerumgestaltung steuerlich geltend machen können, welche Förderungen es gibt und worauf Sie achten sollten.
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Kann man eine Badsanierung steuerlich absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Sanierung des Badezimmers steuerlich berücksichtigt werden. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie handelt und ob die Maßnahme als Erhaltungsaufwand oder Modernisierungskosten gilt.
Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstnutzer
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen nutzen
Für Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie gibt es die Möglichkeit, Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt erkennt dabei 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 € pro Jahr, als Steuerermäßigung an.
Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche absetzbarkeit
✅ Nur die Arbeitskosten (keine Materialkosten) sind absetzbar
✅ Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (keine Barzahlung)
✅ Die Arbeiten müssen im eigenen Haushalt durchgeführt werden
Wenn die Handwerkerkosten für Ihre Badezimmerrenovierung bei 6.000 € liegen (inklusive Arbeits- und Materialkosten) und der Arbeitsanteil 3.000 € beträgt, können Sie 600 € (20 % von 3.000 €) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Barrierefreier Badumbau – Besondere Förderung
Wird das Badezimmer altersgerecht oder behindertengerecht umgebaut, können Sie zusätzlich von Förderprogrammen profitieren. Die KfW bietet Zuschüsse und günstige Kredite für Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Badezimmer, z. B. für ebenerdige Duschen oder Haltegriffe.
Zudem können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht (z. B. durch ärztliches Attest).
Steuerliche Vorteile für Vermieter
Für Vermieter gibt es besonders attraktive Möglichkeiten, eine Badmodernisierung oder -sanierung steuerlich abzusetzen. Hier gibt es zwei Kategorien:
Erhaltungsaufwand – Sofort absetzbar
Handelt es sich um eine Reparatur oder Modernisierung des Badezimmers, ohne den Wohnwert wesentlich zu steigern, können die Kosten sofort als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Beispiele für Erhaltungsaufwand:
✅ Austausch der Fliesen
✅ Erneuerung der sanitären Anlagen (Waschbecken, WC, Dusche)
✅ Austausch alter Rohre und Armaturen
Herstellungskosten – Abschreibung über mehrere Jahre
Wenn die Sanierung des Bads den Wohnstandard erheblich verbessert (z. B. eine einfache Nasszelle wird zu einem Luxusbad umgebaut), handelt es sich um Herstellungskosten. Diese müssen über 40 oder 50 Jahre abgeschrieben werden, statt sofort steuerlich absetzbar zu sein.
Praxis-Tipp: Kleinere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum durchführen, um den Erhaltungsaufwand geltend zu machen.
Wie trägt man die Kosten in der Steuererklärung ein?
Die Badsanierungskosten müssen je nach Fall in unterschiedlichen Bereichen der Steuererklärung eingetragen werden:
📝 Für Selbstnutzer: Anlage „Handwerkerleistungen“ in der Steuererklärung
📝 Für Vermieter: Anlage Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
Wichtig: Immer alle Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren, um Komplikationen mit dem Finanzamt zu vermeiden. Wer die Kosten von der Steuer absetzen möchte, der sollte auch die Rechnung aufbewahren. Nur mit einer gültigen Rechnung können Sie den Lohnkostenanteil nachweisen. Dies gilt auch in anderen Bereich. Wenn Sie die Gartenarbeit von der Steuer absetzen möchten oder die Haushaltsauflösung Ihrer Wohnung, dann sind Sie dazu verpflichtet, die Rechnung auf Nachfrage vom Finanzamt vorzulegen.
Fazit: Wann lohnt sich die steuerliche Absetzung der Badsanierung?
Eine Badsanierung oder Renovierung kann teuer sein, aber durch geschicktes Nutzen von Steuervorteilen, Förderprogrammen und Abschreibungen lassen sich erhebliche Kosten sparen. Während Selbstnutzer von steuerlichen Vergünstigungen bei Handwerkerleistungen profitieren, haben Vermieter noch größere Spielräume, um Kosten geltend zu machen.
Tipp: Lassen Sie sich vor größeren Sanierungsmaßnahmen von einem Steuerberater beraten, um die optimale steuerliche Lösung zu finden.
Steuerersparnis-Rechner
Genutzte Stock-Fotos: Foto von Vecislavas Popa